Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die einzige Grundlage für die von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU erbrachten Übersetzungsdienstleistungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen MPS GLOBALISATION SERVICES SLU und seinen Kunden. Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden gilt als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU. Entgegenstehende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MPS GLOBALISATION SERVICES SLU. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen durch eine schriftliche Bestätigung von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU bestätigt werden.
1. Erteilung von Aufträgen und Angebote
1.1 Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung die Zielsprache und den Verwendungszweck des zu übersetzenden Textes, besondere Terminologiewünsche sowie etwaige Wünsche hinsichtlich der äußeren Form (Erscheinungsbild/Layout der Übersetzung) anzugeben und gegebenenfalls zu beachtende Anweisungen (z.B. Firmenglossare oder Abkürzungsverzeichnisse) zu erteilen. MPS GLOBALISATION SERVICES SLU kann vom Kunden weitere Informationen zu diesem Thema anfordern. Wenn die Übersetzung für den Druck oder die Verwendung auf Schildern, Etiketten oder Waren bestimmt ist, muss der Kunde MPS GLOBALISATION SERVICES SLU vor dem Druck eine Kopie zur Korrektur zur Verfügung stellen.
1.2 Bei Übersetzungsaufträgen muss der Auftraggeber MPS GLOBALISATION SERVICES SLU den Ausgangstext in geeigneter, lesbarer Form zur Verfügung stellen.
1.3 Die Kosten für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, werden von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU nicht übernommen. Alle Angebote sind 4 Wochen nach dem Ausgabedatum gültig.
1.4 MPS GLOBALISATION SERVICES SLU bleibt Eigentümerin von Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Fotos und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form; sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU zugänglich gemacht werden.
2. Ausführung von Aufträgen und Lieferbedingungen
2.1 Alle GLOBALISIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der besten Praxis gemäß der Norm UNE 15038 erstellt. Fachausdrücke werden, sofern keine genauen Angaben gemacht werden, in die allgemein übliche, lexikalisch begründete oder allgemein verständliche Version übersetzt.
2.2 Sofern kein bestimmtes Format angegeben wurde, werden die GLOBALISIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU per E-Mail erbracht. Versendet MPS GLOBALISATION SERVICES SLU die Übersetzung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vertraglichen Lieferort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald MPS GLOBALISATION SERVICES SLU die Übersetzung an eine Transportperson übergeben hat.
2.3 Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Werden die für die Umsetzung des Vertrages erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt oder werden unvollständige, unrichtige, missverständliche und/oder unleserliche Angaben und Spezifikationen geliefert, ist MPS GLOBALISATION SERVICES SLU nicht an den im Vertrag vereinbarten Liefertermin gebunden. Wird eine bestimmte Lieferfrist als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum, an dem MPS GLOBALISATION SERVICES SLU alle Unterlagen und Informationen erhalten hat. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Für solche Änderungen wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
2.5 Kann MPS GLOBALISATION SERVICES SLU eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist oder einen Liefertermin aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht einhalten oder gerät sie aus anderen Gründen in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
3.1 Alle Rechnungen sind bei Erhalt fällig, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Zahlungstermin oder eine andere Zahlungsfrist angegeben. Am Tag der Rechnungsstellung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Preisen in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 MPS GLOBALISATION SERVICES SLU ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kunde erhält eine Rechnung über diese Zahlung.
3.3 Die endgültige Lieferung einer Übersetzung kann von der vorherigen vollständigen Bezahlung abhängig gemacht werden.
3.4 Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, so hat er MPS GLOBALISATION SERVICES SLU alle bis zur Kündigung geleisteten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.
4. Meldung von Mängeln
4.1 Macht der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel geltend, so ist dieser Mangel so detailliert wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Kunde hat MPS GLOBALISATION SERVICES SLU eine angemessene Frist zur Abhilfe zu gewähren. Wenn das Ergebnis dieser Abhilfemaßnahme nicht zufriedenstellend ist, ist MPS GLOBALISATION SERVICES SLU berechtigt, die Übersetzung ein zweites Mal zu verbessern, wiederum auf der Grundlage einer möglichst detaillierten Beschreibung der Mängel durch den Kunden. Bleibt auch diese zweite Abhilfemaßnahme erfolglos, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im letzteren Fall verbleiben alle Rechte an der Übersetzung bei MPS GLOBALISATION SERVICES SLU. Alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüchen, sind ausgeschlossen.
4.2 Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
4.3 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit der Abnahme der Übersetzung.
5. Haftung, höhere Gewalt
5.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegen MPS GLOBALISATION SERVICES SL (im Folgenden „kombinierte Schadensersatzansprüche“) sind ausgeschlossen, es sei denn, MPS GLOBALISATION SERVICES SL haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für zumindest fahrlässig verursachte Körperschäden, für zumindest fahrlässig verursachte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder das arglistige Verschweigen von Mängeln. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen MPS GLOBALISATION SERVICES SLU auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Bediensteten oder Beauftragten von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.
5.2 Darüber hinaus haftet MPS GLOBALISATION SERVICES SLU nicht für Verzögerungen oder Leistungsmängel – mit Ausnahme der in 5.1 genannten Fälle -, die auf eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. MPS GLOBALISATION SERVICES SLU haftet auch nicht für Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere (unvorhersehbare) Streiks/Betriebsstörungen oder unvermeidbare Software-, Netzwerk- oder Serverausfälle verursacht werden. Schließlich haftet MPS GLOBALISATION SERVICES SLU – mit Ausnahme der in Ziffer 5.1 genannten Fälle – nicht für Schäden, die durch mangelhaftes Korrekturlesen des Kunden entstehen, oder für Schäden an der Software des Kunden, die durch die Verwendung der von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU bearbeiteten Dateien entstehen. Wenn der Kunde bei der Auftragserteilung nicht angibt, dass die Übersetzung für den Druck oder die Produktion bestimmt ist, oder wenn der Kunde MPS GLOBALISATION SERVICES SLU vor dem Druck keinen Korrekturabzug zur Verfügung stellt und ohne Freigabe durch MPS GLOBALISATION SERVICES SLU mit dem Druck oder der Produktion fortfährt, besteht keine Haftung von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU – mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 5.1 oben.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Kunde kann gegen Forderungen von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU anerkannten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen zu, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche, gegen die das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.
6.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen das alleinige Eigentum von MPS GLOBALISATION SERVICES SLU. Bis dahin hat der Kunde kein Recht auf Nutzung.
7. Urheberrecht, Rechte Dritter
Wird MPS GLOBALISATION SERVICES SLU wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts durch eine Übersetzung in Anspruch genommen oder werden Rechte Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, MPS GLOBALISATION SERVICES SLU vollumfänglich schadlos zu halten. Wenn MPS GLOBALISATION SERVICES SLU durch die Anfertigung einer Übersetzung Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte erwirbt, verbleiben diese Rechte ausdrücklich bei MPS GLOBALISATION SERVICES SLU, sofern sie nicht vertraglich auf den Auftraggeber übertragen werden. Das Gleiche gilt für Terminologielisten und so genannte Memory-Datenbanken, die während des Übersetzungsprozesses erstellt werden.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz
MPS GLOBALISATION SERVIC ES SLU verpflichtet sich, alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der für den Kunden ausgeführten Übersetzungs- oder Dolmetschtätigkeit stehen, vertraulich zu behandeln.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Trennbarkeit
9.1 Das Vertragsverhältnis und die weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen MPS GLOBALISATION SERVICES SLU und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht des Königreichs Spanien unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
9.2 Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Januar 2024